Um die Auswirkungen der Pandemie auf Schülerinnen und Schüler so gut wie möglich abzufedern, hat die Landesregierung frühzeitig verschiedene Maßnahmen ergriffen. Dazu zählt auch die Bereitstellung und Verteilung von Bildungsgutscheinen. Insgesamt rund 50 Millionen Euro werden im Rahmen der individuellen Förderung in Form von Bildungsgutscheinen an einzelne Schülerinnen und Schüler vergeben. Dazu erklärt die Landtagsabgeordnete Heike Troles:
„Die Bildungsgutscheine sind eine passgenaue Maßnahme, um individuelle Lernlücken zu schließen. Sie kommen gerade förderbedürftigen Schülerinnen und Schülern zugute, die von den Einschränkungen der Pandemie besonders betroffen sind. Unsere Lehrkräfte kennen die Schülerinnen und Schüler am besten und können die Bildungsgutscheine daher zielgenau vergeben.“
Der finanzielle Gegenwert eines einzelnen Bildungsgutscheins beträgt 200 Euro. Damit können aus den bereitgestellten Mitteln rund 250.000 Schülerinnen und Schüler gefördert und Bildungsangebote bei externen Anbietern in Anspruch genommen werden.
Zur Entlastung der Schulträger erstellt das Ministerium für Schule und Bildung eine Liste von Bildungsanbietern, die sich beim Ministerium für Schule und Bildung für das Bildungsgutschein-Verfahren angemeldet haben. Die Wahl eines geeigneten Bildungsanbieters erfolgt dann durch die Schülerin oder den Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte.
Hintergrund:
Bund und Land stellen bis 2022 insgesamt 430 Millionen Euro zur Verfügung, um Schülerinnen und Schülern das gezielte Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände
zu ermöglichen. Durch diese zusätzlichen finanziellen Mittel sollen mit dem Programm „Ankommen und Aufholen“ vor Ort individuelle Förderangebote ermöglicht, weiteres Personal eingestellt und Kooperationen mit außerschulischen Partnern organisiert werden. Die Bildungsgutscheine sind ein Teil dieses Programms.