Gute Nachrichten für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern. Zum Abschluss dieses Schuljahres sind in Nordrhein-Westfalen Abschlussfeiern in der Schule wieder erlaubt. Die neuen Regeln zum Infektionsschutz ermöglichen es, dass Veranstaltungen zur Zeugnisübergabe für Abschlussjahrgänge sowie Abschiedsfeiern für Grundschülerinnen und Grundschüler stattfinden können. Dazu erklärt Heike Troles, CDU-Landtagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Schule und Bildung:
„Am Ende einer Schullaufbahn oder vor dem Wechsel auf die weiterführende Schule das eigene Zeugnis überreicht zu bekommen, ist einer der ganz besonderen Momente für junge Menschen. Nach vielen Monaten der Einschränkungen halte ich es für wichtig, dass Schülerinnen und Schüler mit ihren Lehrkräften ein doch sehr außergewöhnliches Schuljahr gemeinsam abschließen können. Es freut mich dabei insbesondere für Familien, dass auch Eltern an allen Veranstaltungen teilnehmen können.“
Die jeweilige Ausgestaltung der Abschlussfeier richtet sich nach der Inzidenzstufe im Kreis oder der kreisfreien Stadt. Bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz bis zu 35 und niedriger sind in geschlossenen Räumen sogar bis zu 1.000 Personen zulässig. Das Tragen von Masken, die Einhaltung von Mindestabständen sowie die Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses bleiben allerdings Voraussetzung.