Die CDU beantragte, dass die nachfolgend aufgeführten Standorte für die temporären bzw. stationären Unterkünfte zur Unterbringung von Asylbewerbern und Geflüchteten entwickelt und berücksichtigt werden. Diese Auflistung der Standorte beinhaltet keine Priorisierung und auch keine Festlegung von temporären (bspw. Container) bzw. stationären (bspw. Festbauten) Unterkünften. Als Basis dient die städtische Liste (15) des FB Soziale Sicherung, aus der 10 der nachfolgenden Standorte stammen. Zusätzlich sind 2 weitere Standorte auf städtischen Flächen aufgeführt. Diese insgesamt 12 Standortflächen basieren auf der Grundlage der Solidarität, mit dem Grundsatzziel, dass möglichst viele Stadtteile ihren Anteil an der städtischen Verpflichtung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) leisten. Des Weiteren soll die dezentrale Anordnung gegenüber zentralen Standorten mit hohen Personenanzahlen eine höhere Akzeptanz der Bürgerschaft schaffen sowie mögliche Konflikte vermeiden.
Liste der möglichen Standorte (ohne Priorisierung):
Aus der Liste von 15 möglichen Standorten:
1. Stadtmitte Nordstraße / Am Hagelkreuz
2. Stadtmitte Gilbachstraße
3. Südtstadt Neuenhausener Straße
4. Wevelinghoven Lange Walker
5. Frimmersdorf Am Steelchen / Hansendstraße
6. Neuenhausen Bruchstraße
7. Neukirchen Wehlerstraße
8. Neurath Frimmersdorfer Straße
9. Hemmerden Josefstraße
10. Gustorf Mörikestraße
Erweiterung aus Sicht der CDU-Fraktion:
11. Kapellen Friedrichstraße (Bereich K36 Garagenhof)
12. Allrath Bongarder Straße (Bolzplatz neben dem Schützenplatz)