Der Deutsche Bundestag hat das Dritte Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz) beschlossen. Es sieht unter anderem Verbesserungen beim sogenannten Verlustrücktrag vor: Unternehmen, die wegen der derzeitigen Schließungen Verluste erleiden, sollen diese in größerem Umfang steuerlich mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können. Vorgesehen ist eine Verdopplung des geltenden Betrages auf bis zu zehn Millionen Euro, bei Zusammenveranlagung auf 20 Millionen Euro.
Hermann Gröhe, begrüßt die Maßnahme als „wichtige Weichenstellung“. Er betont: „Unternehmen, die wegen der Corona-Beschränkungen Verluste erleiden, können diese in ihrer Steuererklärung künftig noch besser mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen. Das verschafft ihnen dringend notwendige Entlastung in dieser schwierigen Zeit.“